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Freitag, 24.05. 2013

Hausordnung

Hier finden Sie die Hausordnung der Albertus-Magnus-Schule, in der das Verhalten auf dem Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht gereglet ist. Für eine gute Arbeits- und Lernatmosphäre ist es unverzichtbar, dass die allgemeinen Regeln, die Vernunft, Rücksichtnahme und Höflichkeit im Umgang miteinander erfordern, eingehalten werden. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen zur Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich mitverantwortlich bei.

Hier finden Sie die gesamte Hausordnung zum Download

Allgemeine Bestimmungen

  1. Lärmen, Umhertoben, Ballspielen sowie die Benutzung von Rollschuhen oder Ãhnlichem ist wegen der Störung des Unterrichts in benachbarten Räumen sowie der hohen Unfall- und Verletzungsgefahr innerhalb des Schulgebäudes untersagt.
  2. Das Spielen auf dem Schulhof und im Hortus floralis ist während der Unterrichtszeit wegen der damit verbundenen Lärmentwicklung verboten. Außerhalb des Innenhofs ist in den Pausen das Spielen mit Soft-Bällen erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen und sonstigen Gegenständen ist wegen der damit verbundenen Gefahren verboten.
  3. Die gärtnerischen Anlagen sind zu schützen und sauber zu halten. Abfälle sind in den entsprechend gekennzeichneten Müllbehältern und Abfalleimern getrennt zu entsorgen.
  4. Auf dem Schulhof ist die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art verboten. Fahrräder sind im Fahrradhof bzw. Fahrradkeller, Motorräder, Motorroller und Mopeds außerhalb der Buschzone, entlang des Bürgersteigs der August-Bebel-Straße, abzustellen. Die Zugänge zum Schulgelände sind als Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten.
  5. Getränke aus dem Getränkeautomaten sind in den Pausenbereichen zu konsumieren. Leergut ist im Automaten zu entsorgen.
    Die Getränke aus dem Kaffeeautomaten sind im Aufenthaltsraum zu konsumieren und leere Becher in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  6. Der Hofdienst wird von den Klassen 5-10 laut Plan übernommen. Dabei werden die Pausenhöfe, der Fahrradabstellplatz und gegebenenfalls das Erdgeschoss Nord von Abfällen gereinigt.
    Die Reinigung des Aufenthaltsraumes wird von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II laut Plan übernommen.
  7. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen jeder Art ist im Regelfall auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  8. Das Mitbringen von Waffen und waffenartigen Gegenständen ist verboten.
  9. Die Anschlagtafeln in den Klassenräumen stehen Lehrern und Schülern, unter der Verantwortung des jeweiligen Klassenlehrers, zur Verfügung. Aushänge an allgemeinen Anschlagtafeln sowie an anderen Stellen innerhalb und außerhalb des Schulhauses dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung (Schulstempel) angebracht werden. Für Aushänge an der SV-Anschlag­tafel trägt die SV die alleinige Verantwortung. Das Beschädigen, unbefugte Beschriften und Beschmieren sowie das Entfernen von Anschlägen ist verboten.
  10. Die Schüler der Sekundarstufe I dürfen zwischen ihrer ersten und letzten Schulstunde das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  11. Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch erforderlich machen, sind umgehend im Sekretariat zu melden.
  12. Alle Fachräume, die Sporthallen, alle Räume mit Sammlungen sowie der Kartenraum dürfen von Schülern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Den Umgang mit gefährlichen Stoffen regelt die entsprechende Betriebsanweisung in der jeweils gültigen Fassung.
  13. Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  14. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Das Hausrecht liegt bei der Schulleiterin oder einer von ihr beauftragten Person.
  15. Die "Benutzerordnung des Netzwerkes der Albertus-Magnus-Schule" ist Teil dieser Hausordnung.

Bestimmungen für den Ablauf des Unterrichts

Anwesenheit / Teilnahme

  1. Jeder Schüler ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Versäumnisse von minderjährigen Schülern müssen von einem Erziehungsberechtigten, solche von volljährigen Schülern von ihnen selbst schriftlich entschuldigt werden. Schüler der Sekundarstufe II haben ein Entschuldigungsheft zu führen, in dem Entschuldigungen für versäumten Unterricht eingetragen werden.
    Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag, an dem die Schule wieder besucht wird, dem Klassenleiter oder Tutor vorliegen. Sie ist für Schüler der Sek II zunächst vom Tutor und bis zur übernächsten Unterrichtsstunde von den betreffenden Fachlehrern abzuzeichnen. Das Entschuldigungsheft ist sorgfältig aufzubewahren.
    Kann ein erkrankter Schüler über mehrere Tage die Schule nicht besuchen, so ist die Erkrankung spätestens am dritten Tag telefonisch im Sekretariat zu melden.
  2. Erkrankt ein Schüler der Sekundarstufe I während der Unterrichtszeit, so veranlasst die jeweilige Lehrkraft, dass er sicher ins Sekretariat gebracht wird, wo weitere Schritte unternommen werden. Der Lehrer vermerkt das Verlassen des Unterrichts im Klassenbuch.
    Für die versäumten Stunden ist in jedem Falle eine schriftliche Entschuldigung (s.o.) beizubringen.
  3. Im Falle eines Fehlens bei schriftlichen Arbeiten muss
    • von minderjährigen Schülern auf Verlangen der Schule
    • von volljährigen Schülern immer
    ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  4. Schüler mit meldepflichtigen und Kinderkrankheiten dürfen den Unterricht sowie Schulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche Krankheit in der Familie vorliegt. Die Schule ist in diesen Fällen unverzüglich zu informieren.
  5. Vorhersehbare Arztbesuche, Heilbehandlungen und sonstige schulfremde Verpflichtungen sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
  6. Kann ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist in jedem Fall spätestens zwei Wochen vorher eine Beurlaubung zu beantragen.
    Zuständig für die Beurlaubung ist
    • für eine Unterrichtsstunde der betreffende Fachlehrer
    • für einen Unterrichtstag der Klassenlehrer bzw. Tutor
    • für mehr als einen Unterrichtstag die Schulleitung.
    Für Schüler der Sekundarstufe II gilt außerdem: Ist in der fraglichen Zeit eine Klausur vorgesehen, kann eine Beurlaubung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Studienleiterin erfolgen.
  7. Eine Beurlaubung für den letzten Schultag vor und den ersten nach den Ferien kann nur von der Schulleiterin gewährt werden.
  8. Der Sportunterricht ist in allen Jahrgangsstufen obligatorisch. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung eines Schülers bis zu 4 Wochen kann der Fachlehrer in Einvernehmen mit dem Klassenlehrer bzw. Tutor auf Antrag eines Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigen. Schüler der Sekundarstufe I müssen in jedem Fall im Sportunterricht anwesend sein. Der Sportlehrer kann im Einvernehmen mit der Schulleiterin von dieser Anwesenheitspflicht befreien.

Verhalten während der Unterrichtszeit:

  1. Ist eine Klasse bzw. ein Kurs zu Beginn des Unterrichts ohne Lehrer, muss der Klassen- bzw. Kurssprecher nach 5 Minuten das Sekretariat verständigen.
  2. Die dem Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln; die Bücher sind stets einzubinden und Name und Klasse sowie das Ausleihdatum sind einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist vollwertiger Ersatz zu leisten.
  3. Alle mitgebrachten elektronischen Geräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein.
  4. Während des Unterrichts sind Essen, Trinken, Kaugummikauen u.a. grundsätzlich verboten. Der Gang zur Toilette soll in den Pausen erledigt werden.
  5. Das Tragen von Mützen und Kappen während des Unterrichts ist verboten.
  6. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle auf die Tische zu stellen, alle Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten. Der Raum wird besenrein verlassen und abgeschlossen. Die Heizungsregler stehen auf "1" (Winter).

Verhalten während der Pause

  1. Findet während der Fünfminuten-Pausen kein Raumwechsel statt, so bleiben die Klassen in den jeweiligen Räumen.
  2. Zu Beginn der großen Pause suchen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich einen Pausenbereich auf. Dies gilt auch bei Wechsel von Fach- oder Klassenräumen. Die unterrichtende Lehrkraft verlässt den Klassenraum zuletzt. Die Klassenräume werden mit Ausnahme derjenigen im Anbau abgeschlossen.
    Als Pausenbereiche gelten der Schulhof und der Hortus floralis, bei Regen und großer Kälte auch das EG Nord.
    Die Bibliothek kann in den Pausen ebenfalls genutzt werden. Das Essen und Trinken ist dort verboten. Der Zugang zur Bibliothek ist nur über das EG Nord möglich.
    Der Aufenthalt auf dem Fahrrad-Abstellplatz, im Fahrradkeller und in der Aula ist nicht gestattet. Der Parkplatz nördlich der Schule gehört zwar zum Schulgelände, der Aufenthalt dort während der Pausen ist aber den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nicht gestattet.
    Das Sekretariat soll ausschließlich in den großen Pausen aufgesucht werden.
  3. Der Aufenthaltsraum im EG Süd steht nur den Oberstufenschülern als Arbeitsraum zur Verfügung, auch während der großen Pausen. Er ist sauber zu halten. Vor ihrer 1. Unterrichtsstunde kann der Aufenthaltsraum ab 8 Uhr auch von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I genutzt werden. Das ist ebenfalls in der Mittagspause möglich.
  4. Vor der ersten Stunde ist das EG Nord geöffnet.

Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können im Interesse der Schulgemeinschaft pädagogische und Ordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes ergriffen werden.

Viernheim, im November 2009